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Krankenkassen und Kostenerstattung

  • Unsere Yogakurse entsprechen ebenso wie die Tai Chi-, Qigong- und Rückenschulkurse den Kriterien der Krankenkassen und sind grundsätzlich erstattungsfähig. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vorher bei Ihrer Krankenkasse.
  • Nach Abschluss eines Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Bei regelmäßiger Teilnahme erstatten Krankenkassen für ihre Versicherten nach Abschluss eines Kurses an einer Präventionsmaßnahme nach dem § 20 Abs. 1 SGB V anteilige Kosten, meist zweimal pro Jahr 80 – 100%.
  • Wer mehr über die gesetzlichen Grundlagen der Kostenerstattung für Präventionsmaßnahmen durch Krankenkassen wissen möchte, schaut sich bitte den sog. „GKV-Leitfaden Prävention“ an.
  • Hinweis „in Ihrer Sache“: Überlegen Sie sich gut, ob Sie bspw. Yoga auch auf eigene Kosten ohne Erstattung weiterführen, weil es Ihnen gut tut, oder ob Sie ggf. ein Jahr warten, bis Ihre Krankenkasse Ihnen einen Teil der Kosten erstattet. Es geht um Ihre Gesundheit, Ihr Wohlbefinden!