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Teilnahmenbedingungen für Angebote des Yogazentrums Schaumburg

  1. Anmeldung und Kontaktaufnahme: Am bequemsten ist die Anmeldung mit unserem Anmeldeformular. Falls Sie sich doch telefonisch anmelden möchten, benötigen wir folgende Informationen: Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift, Kursnummer, Name des Angebotes. Falls Sie niemanden persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit diesen Informationen auf unserer Mailbox. Wir melden uns sobald wie möglich zurück.
  2. Probestunde und Zahlungsbedingungen für unsere Kurse: Wenn Sie zum ersten Mal bei uns sind oder ein neues Angebot ausprobieren, nutzen Sie die erste Kursstunde als unverbindliche Probestunde. Wenn es Ihnen bei uns gefällt und Sie weitermachen möchten, zahlen bzw. überweisen Sie bitte die Kursgebühren bis zur 2. Kursstunde. Falls Sie die erste Stunde als Probestunde genutzt haben, gilt spätestens mit der Teilnahme an der 2. Kursstunde der Kurs als belegt, und die Teilnahmegebühr wird fällig. Sollten Sie nach der Probestunde nicht weiter am Kurs teilnehmen wollen, bitten wir um Rückmeldung (per Telefon oder E-Mail) innerhalb von 2 Werktagen, da wir sonst von einer weiteren Teilnahme ausgehen und somit ebenfalls die Kursgebühr fällig wird! In allen anderen Fällen gilt der Kurs bereits mit der bestätigten Anmeldung als belegt, und die Teilnahmegebühr wird direkt nach erfolgter Anmeldebestätigung fällig.
  3. Kurse und offenes Angebot: Sie können gern unsere Kursstunden auch als offene Stunden nutzen, wenn Plätze frei sind. Bitte vorab klären! Die Kosten für die Teilnahme an einer Kursstunde betragen € 18 für 1,5 h oder € 12 für 1 h. Offene Yogastunden sind für Anfänger ohne Yogaerfahrung nicht geeignet.
  4. Zahlungsbedingungen für unsere Kompaktkurse / Wochenend-Workshops: Eine Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die Teilnahmegebühr bezahlt wurde. Für den Fall, dass der Kompaktkurs / Workshop nicht stattfindet, werden bereits überwiesene Beträge vollständig zurückerstattet. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, bis 5 Tage vorher fallen 50%, danach 100% Stornogebühren an. Wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird, entfallen sämtliche Stornogebühren. Bei kurzfristig auftretender, schwerwiegender Erkrankung[1] entfallen ebenfalls die Stornogebühren.
  5. Zahlung der Kursgebühr / Gutschein / Präventionsgutschein: Die Kursgebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das Konto des Yogazentrums Schaumburg einzuzahlen, für neue Teilnehmer bis spätestens zur 2. Kursstunde (s.o. 2.). Nach erfolgter Bezahlung ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich[2]. Vermerken Sie bitte bereits in Ihrer Anmeldung, wenn ein von uns ausgestellter Gutschein oder ein Präventionsgutschein eingesetzt werden soll. Bitte übermitteln Sie uns die Gutscheindaten vorab und bringen den Gutschein bitte zur 1. Kursstunde mit.
  6. Ermäßigung der Kursgebühren: Uns ist es wichtig, dass Jede/r die Möglichkeit hat, an unseren Angeboten teilzunehmen. Interessenten, die über ein geringes Einkommen bzw. wenig Geld verfügen, wird auf Anfrage eine Ermäßigung gegenüber der regulären Kursgebühr gewährt. Bei Erstattungsmöglichkeit durch Krankenkassen kann keine Ermäßigung gewährt werden.
  7. Versäumte Kurstermine: Einzelne, nicht wahrgenommene Kurstermine, die rechtzeitig vor Beginn des versäumten Kurstermins (telefonisch, per E-Mail oder persönlich) bekannt gegeben werden, können nach Absprache innerhalb des Kurszeitraumes zu anderen Kurszeiten nachgeholt werden, soweit noch Termine und freie Plätze vorhanden sind (Kulanzregelung, kein Anspruch!). Versäumte Termine  im nächsten Kurszeitraum / Quartal nachzuholen, ist nicht möglich.
  8. SchichtarbeiterInnen: Für Menschen, die zu wechselnden Zeiten arbeiten, bieten wir die Möglichkeit, nach Absprache im Rahmen der Möglichkeiten des jeweils gültigen Kursprogramms an Kursstunden zu verschiedenen Zeiten teilzunehmen. Voraussetzung dafür sind entsprechend freie Kursplätze.
  9. Kostenerstattung durch Krankenkassen: Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld einer Teilnahme bei Ihrer Krankenkasse nach den Regelungen. Nach Kursende stellen wir eine Teilnahmebescheinigung aus, die bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden kann. Da wir Kooperationspartner der AOK Niedersachsen sind, können Sie für unsere Kurse Präventionsgutscheine der AOK einsetzen, die Sie zweimal pro Jahr erhalten können.
  10. Eignung für die Kursteilnahme – Gesundheitszustand: Bitte beurteilen Sie zunächst selbst, ob Sie in der Lage sind, an einem Angebot bzw. Kurs bei uns teilzunehmen. Im Zweifelsfall stehen unsere KursleiterInnen gern für eine Vorabklärung zur Verfügung. Falls Sie regelmäßig Medikamente nehmen oder sich aktuell in fachärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden, klären Sie bitte eine Teilnahme vorher mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin bzw. Psychotherapeuten/in ab. In unseren Veranstaltungen finden ausdrücklich keine Heilbehandlungen statt.
  11. Verantwortlichkeit und Haftungsregelung:
    Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen des Yogazentrums Schaumburg erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko, damit unter Ausschluss jeglicher Haftung des Yogazentrums Schaumburg. In den von uns genutzten Räumlichkeiten wird keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen übernommen.
  12. Änderungen des Kursangebots und der Kursleitung:
    Das Yogazentrum Schaumburg behält sich in zumutbarer Weise vor, das Kursangebot und Termine zu ändern oder ersatzweise andere Kursleitungen einzusetzen.
  13. Ergänzender Hinweis: „Online anstatt Präsenz“ möglich. Sollte während der Kursdauer eine Fortführung von Präsenzveranstaltungen zwischenzeitlich nicht möglich sein (bspw. durch eine entsprechende Verordnung), behalten wir uns vor, sämtliche Kursangebote als Online-Angebote weiterzuführen. Ein Anspruch auf Präsenz-Veranstaltungen besteht deshalb ausdrücklich nicht.

Bei Unklarheiten oder Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung:

E-Mail: info@yogazentrum-schaumburg.de

[1] In begründeten Einzelfällen, z.B. bei schweren Erkrankungen unter Vorlage eines ärztlichen Attests, kann davon abweichend verfahren werden.

[2] s. Fußnote 1